Immobilien - Verkaufsberatung oder Verkaufsbegleitung
Göbel Immobilien & Sachverständigenbüro
Verkaufsberatung – fundierte Entscheidungen für Ihre Immobilie
Bei einer Verkaufsberatung geht es nicht um einen sofortigen Verkauf, sondern zunächst um eine gründliche Prüfung der Immobilie. In diesem Prozess werden verschiedene Alternativen wie Vermietung, Modernisierung oder Teilverkäufe in Betracht gezogen. Dabei fließen auch rechtliche Aspekte, steuerliche Konsequenzen und andere wichtige Faktoren mit ein. Eine präzise Wertermittlung unterstützt die Entscheidungsfindung und hilft, die beste Strategie zu entwickeln.
Sollte sich im Verlauf der Beratung die Absicht zum Verkauf entwickeln, kann eine umfassende Verkaufsbegleitung erfolgen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein Verkauf nicht der beste Schritt ist, ist auch dies ein Erfolg der Beratung, da sie Ihnen hilft, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Verkaufsbegleitung – als zweiten Schritt
Umfassende Verkaufsbegleitung bei Immobilienverkäufen:
Der Verkauf einer Immobilie erfordert weit mehr als nur die Präsentation eines ansprechenden Exposés. Er umfasst eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller und technischer Anforderungen, die sorgfältig geprüft und koordiniert werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Hier sind die wesentlichen Aufgaben im Detail:
- Wertermittlung und Marktanalyse
– Präzise Bewertung der Immobilie unter Berücksichtigung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), sowie der besonderen Merkmale wie Lage, Bauzustand und Sonderausstattungen (z.B. Photovoltaikanlagen).
– Analyse aktueller Marktpreise, Vergleichsangebote und Angebotspreise.
- Erstellung eines neuen Energieausweises
– Organisation und Koordination eines neuen Energieausweises durch zertifizierte Energieberater, um den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 16 GEG zu entsprechen.
– Beratung zu Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen und energetischen Optimierungsmaßnahmen, wenn erforderlich.
- Erstellung und Vermarktung
– Anfertigung eines rechtssicheren Exposés mit allen erforderlichen Informationen, einschließlich des Energieausweises gemäß §§ 16, 17 GEG.
– Zielgerichtete Vermarktung auf führenden Immobilienplattformen und Netzwerken, um die Immobilie optimal zu präsentieren.
– Regionale Vermarktung, um lokale Interessenten zu erreichen.
- Prüfung der Bonität und Kaufabsicherung, Versicherungsschutz
– Sorgfältige Prüfung der Bonität potenzieller Käufer, einschließlich Bankbestätigungen gemäß § 280 BGB.
– Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, um einen reibungslosen Vertragsabschluss zu gewährleisten.
– Beratung zu bestehenden Gebäudeversicherungen und Unterstützung bei der Auswahl einer neuen Versicherung gemäß § 96 VVG.
– Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG) bei der Immobilienvermittlung, inklusive Identitätsprüfung.
- Kaufvertragsvorbereitung und rechtliche Absicherung
– Abstimmung des Kaufvertrags mit dem Notar gemäß § 311b BGB, einschließlich der Regelung von Photovoltaikanlagen (§§ 8, 21 EEG) und Versicherungsübernahmen (§ 96 VVG).
– Klärung von Grundbucheintragungen (§ 873 BGB), Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) und Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB).
- Optimierung der Kreditablösung
– Analyse bestehender Kreditverträge, Prüfung von Zinssätzen, Restschuld und möglichen Vorfälligkeitsentschädigungen gemäß § 502 BGB.
– Unterstützung bei der Kommunikation mit der Bank, um die Immobilie lastenfrei zu übergeben.
- Übergabe und Dokumentation
– Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls gemäß § 546a BGB, das den Zustand der Immobilie, Zählerstände und die Übergabe von Schlüsseln dokumentiert.
- Nachbetreuung und Zusatzservices
– Beratung zu steuerlichen Fragen, insbesondere zur Grunderwerbsteuer (§ 8 GrEStG) und Abschreibungen.
Fazit:
Bei einer Verkaufsberatung geht es nicht um einen sofortigen Verkauf, sondern zunächst um eine gründliche Prüfung der Immobilie. Es werden verschiedene Alternativen wie Vermietung, Modernisierung oder Teilverkäufe in Betracht gezogen. Zudem werden rechtliche Aspekte wie etwa die aktuellen Vorschriften oder steuerliche Konsequenzen berücksichtigt. Die genaue Wertermittlung spielt eine entscheidende Rolle, um den richtigen Zeitpunkt und die passende Strategie zu finden. Sollte sich im Verlauf der Beratung der Wunsch nach einem Verkauf herauskristallisieren, kann eine umfassende Verkaufsbegleitung erfolgen, um den Verkaufsprozess professionell und erfolgreich zu gestalten.
Kosten der Beratung
Abhängig von Objektart und Leistungsumfang
Die Kosten einer Immobilienberatung bei Verkaufsüberlegung variieren je nach Immobilienart, Analyseumfang und Detailgrad. Bei einer Verkaufsüberlegung dient die Beratung dazu, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen, wichtige Fragen zu klären und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Die Verkaufsberatung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden, schafft Sicherheit und ermöglicht faire Lösungen. Sie bietet Klarheit über alle Optionen – sei es der Verkauf der Immobilie oder die Prüfung anderer Alternativen wie Vermietung oder Modernisierung. So können Sie eine wohl überlegte Entscheidung treffen, die zu Ihren langfristigen Zielen und Bedürfnissen passt.
Unterschiedliche Objekte haben meistens unterschiedlichen Beratungsaufwand
Eigentumswohnung (ETW): Oft überschaubare Bewertung, da Marktvergleiche einfacher sind.
Einfamilienhaus (EFH): Berücksichtigung individueller Faktoren wie Grundstückswert, Modernisierungsbedarf, Standort.
Mehrfamilienhaus (MFH) oder Gewerbeobjekt: Komplexere Berechnung durch Mietverhältnisse, Renditebewertungen und betriebliche Nutzung.
Leistungsumfang und Kosten
Die Leistungen können verschiedene Stufen umfassen:
Einfache Beratung (Beratung, mündliche Einschätzung , Strategiegespräch)
Schriftliche Wertermittlung: Detaillierte Berechnung des Marktwerts nach (ImmoWertV) auf Basis von Lage und Zustand.
Vollgutachten: Umfangreiche Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB, rechtsfest z. B. für Banken oder fürs Gericht.
Kostenrahmen
einfache Beratung: Abhängig von der Objektgröße und Komplexität.
ab 280,00 Euro zzgl. MwSt.
Zusätzliche schriftliche Wertermittlung siehe Kurzgutachten-Wertermittlung Honorarliste.
Zusätzliches Verkehrswertgutachten insbesondere wenn eine gerichtsfeste Bewertung erforderlich ist, siehe Honorare für Verkehrswertgutachten.
– Bitte entnehmen sie die Preise den Honorartabelle eines Verkehrswert- oder Kurzgutachtens –
Der Stundensatz für den qualifizierten Sachverständigen liegt bei:
152,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Empfehlung:
Vereinbaren Sie einen Festpreis, um volle Kostentransparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. So wird garantiert, dass auch bei unvorhergesehenem Mehraufwand keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Vertrauen Sie auf diese Beratungen und Expertisen, die mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen getätigt werden. Ihre sensiblen Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Verlassen Sie sich auf diskrete und professionelle Arbeit, hier ist die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 entscheidend. Nur so wird gewährleistet, dass das Gutachten rechtlich anerkannt und fachlich fundiert ist und die Beratung einen hohen Stellenwert hat.
