Immobilien - Scheidung
Göbel Immobilien & Sachverständigenbüro
Sichere Entscheidungen in schwierigen Zeiten
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch mit komplexen finanziellen und rechtlichen Fragen verbunden – insbesondere, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Ob Verkauf, Auszahlung oder weitere Nutzung: Jede Entscheidung erfordert eine sorgfältige Analyse, um spätere Konflikte oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Zugewinngemeinschaft und Immobilienaufteilung
In einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen bei der Scheidung ausgeglichen. Dabei ist die Immobilienbewertung entscheidend, um eine faire Lösung zu finden:
– Welcher Wert zählt? Maßgeblich sind der Immobilienwert bei Eheschließung und der aktuelle Verkehrswert.
– Eigentumsverhältnisse prüfen: Auch wenn nur ein Partner im Grundbuch steht, kann ein Anspruch auf Ausgleich bestehen.
– Erhaltungs- und Modernisierungskosten berücksichtigen, insbesondere wenn eine Partei mehr in die Immobilie investiert hat.
- Welche Lösungen gibt es?
Jede Situation ist individuell – daher sollten alle Optionen geprüft werden:
– Auszahlung eines Ehepartners: Wer die Immobilie übernimmt, muss den anderen fair entschädigen.
– Gemeinsame Vermietung: Eine Möglichkeit, das Eigentum zu erhalten und Einnahmen zu generieren.
– Verkauf der Immobilie: Häufig die praktikabelste Lösung, um finanzielle Verflechtungen zu lösen.
- Beratung und Gutachten – Wann ist was erforderlich?
Je nach Zielsetzung bieten sich unterschiedliche Beratungsleistungen und Gutachten an:
– Individuelle Beratung: Klärung aller Optionen, finanzielle und steuerliche Auswirkungen, strategische Planung.
– Wertermittlung: Marktgerechte Bewertung als Basis für Auszahlung oder Verhandlung.
– Verkehrswertgutachten: Erforderlich für gerichtliche Auseinandersetzungen oder Banken.
– Verkaufsbegleitung: Unterstützung beim Verkauf, von der Strategie bis zur Vertragsabwicklung.
- Rechtliche und steuerliche Risiken minimieren
Neben der Immobilienbewertung sind rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten:
– Grundbuchänderungen rechtzeitig beantragen.
– Bestehende Kredite klären: Wer übernimmt laufende Finanzierungen?
– Spekulationssteuer vermeiden: Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren kann eine Steuerpflicht entstehen, es sei denn, die Immobilie wurde selbst genutzt.
– Notarielle Absicherung für eine verbindliche Regelung zwischen den Ex-Partnern.
Fazit
Eine Immobilie stellt oft den größten Vermögenswert in einer Ehe dar. Eine kompetente Beratung hilft dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung zu treffen – sei es durch Auszahlung, Verkauf oder eine andere Lösung. Eine fundierte Planung sorgt für Sicherheit und schützt vor finanziellen Risiken.
Kosten der Beratung
Abhängig von Objektart und Leistungsumfang
Die Kosten einer Immobilienberatung bei Scheidung variieren je nach Immobilienart, Analyseumfang und Detailgrad. Bei einer Scheidung mit Immobilienbezug dient die Beratung dazu, wichtige Fragen zu klären und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Sie hilft, Fehlentscheidungen, finanzielle Verluste und Streitigkeiten zu vermeiden, schafft Sicherheit und ermöglicht faire Lösungen.
Unterschiedliche Objekte haben meistens unterschiedlichen Beratungsaufwand
Eigentumswohnung (ETW): Oft überschaubare Bewertung, da Marktvergleiche einfacher sind.
Einfamilienhaus (EFH): Berücksichtigung individueller Faktoren wie Grundstückswert, Modernisierungsbedarf, Standort.
Mehrfamilienhaus (MFH) oder Gewerbeobjekt: Komplexere Berechnung durch Mietverhältnisse, Renditebewertungen und betriebliche Nutzung.
Leistungsumfang und Kosten
Die Leistungen können verschiedene Stufen umfassen:
Einfache Beratung (Beratung, mündliche Einschätzung , Strategiegespräch)
Schriftliche Wertermittlung: Detaillierte Berechnung des Marktwerts nach (ImmoWertV) auf Basis von Lage und Zustand.
Vollgutachten: Umfangreiche Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB, rechtsfest z. B. für Banken oder fürs Gericht
Kostenrahmen
einfache Beratung: Abhängig von der Objektgröße und Komplexität.
ab 320,00 Euro zzgl. MwSt.
Zusätzliche schriftliche Wertermittlung siehe Kurzgutachten-Wertermittlung Honorarliste.
Zusätzliches Verkehrswertgutachten insbesondere wenn eine gerichtsfeste Bewertung erforderlich ist, siehe Honorare für Verkehrswertgutachten.
– Bitte entnehmen sie die Preise den Honorartabelle eines Verkehrswert- oder Kurzgutachtens –
Der Stundensatz für den qualifizierten Sachverständigen liegt bei:
152,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Empfehlung:
Vereinbaren Sie einen Festpreis, um volle Kostentransparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. So wird garantiert, dass auch bei unvorhergesehenem Mehraufwand keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Vertrauen Sie auf diese Beratungen und Expertisen, die mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen getätigt werden. Ihre sensiblen Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Verlassen Sie sich auf diskrete und professionelle Arbeit, hier ist die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 entscheidend. Nur so wird gewährleistet, dass das Gutachten rechtlich anerkannt und fachlich fundiert ist und die Beratung einen hohen Stellenwert hat.
