Gutachten zum Nachweis des niedrigen gemeinen Wert

Steuerbescheide bei Erbschaft oder Schenkung

Bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie erhebt das Finanzamt auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) die Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dabei erfolgt die Bewertung des Grundbesitzes häufig anhand eines typisierten Bewertungsverfahrens, das keine individuelle Besichtigung der Immobilie einbezieht. Dies kann dazu führen, dass der ermittelte Wert den tatsächlichen Marktwert übersteigt. 

Möglichkeit des Nachweises eines geringeren gemeinen Werts

Gemäß § 198 BewG steht es Steuerpflichtigen frei, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächliche Wert (gemeiner Wert) der Immobilie zum Bewertungsstichtag niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert. Dafür ist in der Regel ein professionelles Gutachten erforderlich. 

Warum ein Gutachten entscheidend ist? 

Ein fundiertes Gutachten:

  • Korrigiert potenziell fehlerhafte Bewertungen: Es zeigt präzise, ob die vom Finanzamt berechnete Steuerbemessungsgrundlage tatsächlich korrekt ist.
  • Bietet rechtssichere Grundlagen: Nur Gutachten von qualifizierten und anerkannten Sachverständigen werden von den Finanzbehörden und Gerichten akzeptiert.
  • Vermeidet unnötige Kosten: Wenn ein höherer Steuerbescheid ungerechtfertigt ist, kann ein Gutachten erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen.

Qualifizierte Gutachten für rechtssicheren Nachweis

Nach § 198 Abs. 2 BewG muss das Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden, der von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Unsere Sachverständigen erfüllen diese Anforderungen und bieten: 

  • Individuelle Bewertung: Berücksichtigung wertrelevanter Faktoren wie Zustand der Immobilie, Marktbedingungen und rechtliche Belastungen.
  • Kosteneffizienz: Vorprüfung der Wertermittlung, um unnötige Gutachten zu vermeiden.
  • Transparenz: Detaillierte und gerichtsfeste Dokumentation.

Ablauf der Prüfung und Gutachtenerstellung 

  1. Vorprüfung: Wir überprüfen den Steuerbescheid und die Wertermittlung des Finanzamtes.
  2. Erstellung eines Kurzgutachtens: Falls sinnvoll, ermitteln wir den gemeinen Wert mit einem kostengünstigen Kurzgutachten.
  3. Verkehrswertgutachten: Bei Bedarf erstellen wir ein umfassendes Verkehrswertgutachten, das als Nachweis beim Finanzamt oder Gericht vorgelegt werden kann.

Fazit

Ein professionelles Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann Ihnen helfen, unnötig hohe Steuerlasten zu vermeiden. Die fachlich fundierte Bewertung schafft Klarheit und Sicherheit im Umgang mit den steuerlichen Vorgaben.

Honorare für Verkehrswertgutachten

Die Honorarrichtlinie des Bundesverbands für Sachverständige (BVS) legt unverbindliche Empfehlungen für die Honorare in der Immobilienbewertung fest, die sich je nach Aufwand und Komplexität der Bewertung unterscheiden. Göbel Immobilien und Sachverständigenbüro lehnt sich an diesen Empfehlungen an, um Transparenz zu ermöglichen.

Gutachten zum Nachweis des niedrigen gemeinen Wert (Verkehrswertgutachten)
gesetzeskonformes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

ab 2.030,00 Euro zzgl. MwSt.

  • Objektaufnahme bei eine Ortstermin
  • Persönliche Beratung & Betreuung
  • Wertermittlung nach normierten Verfahren
  • Modellkonforme Wertermittlung nach §194 BauGB & ImmoWertV
  • Umfangreiche Erläuterungen zur Wertermittlung
  • gebundenes Gutachten in doppelter Ausführung

Honorartabelle
für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum und Rechte an Grundstücken

– Bitte entnehmen sie die Preise der Honorartabelle eines Verkehrswertgutachtens –

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Empfehlung:
Vereinbaren Sie einen Festpreis, um volle Kostentransparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. So wird garantiert, dass auch bei unvorhergesehenem Mehraufwand keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Vertrauen Sie auf diese Expertisen, die mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen erstellt werden. Ihre sensiblen Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Verlassen Sie sich auf diskrete und professionelle Arbeit, hierist die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 entscheidend. Nur so wird gewährleistet, dass das Gutachten rechtlich anerkannt und fachlich fundiert ist.