Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Mit einem seriösen Verkehrswertgutachten, eines zertifizierten Sachverständigen, erhalten Sie kompetente und verlässliche Angaben zum Wert Ihrer Immobilie. Das Gutachten stellt eine umfassende Bewertung dar und ist im Baugesetzbuch rechtlich definiert. Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) wie folgt beschrieben:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ 

Ein Verkehrswertgutachten bietet somit eine fundierte Grundlage für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Immobilien.

Gutachten für Finanzämter und Gerichte: Akkreditierung zählt 

In Deutschland ist der Begriff „Sachverständiger“ nicht geschützt, was bei Verkehrswertermittlungen für Behörden und Gerichte zu Problemen führen kann. Ein verlässliches Qualitätsmerkmal ist eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. 
Das Bewertungsgesetz (§ 198 Abs. 2 BewG) verlangt zudem, dass die Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert ist. Gutachten von nicht akkreditierten Stellen können ohne Prüfung abgelehnt werden.
Die DAkkS-konforme Zertifizierung durch DIAZert gewährleistet rechtskonforme und anerkannte Verkehrswertgutachten. 
Damit sind alle formalen und fachlichen Anforderungen erfüllt, um Gutachten auf höchstem Niveau zu erstellen – ob für Gerichte, Finanzämter oder andere Institutionen.

In welchen Situationen kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein?

Für eine reine Werteinschätzung, etwa zu Kauf- oder Verkaufszwecken oder vor einer Renovierung, reicht meist ein Kurzgutachten aus. Soll der ermittelte Wert jedoch vor Gericht Bestand haben oder von Behörden wie dem Finanzamt anerkannt werden, empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten, erstellt von einem zertifizierten Immobiliensachverständigen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen
Finanzamtliche Anforderungen
Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen
Bilanzierung von Immobilien gem. Handelsgesetzbuch 

Scheidungen 
Zwangsversteigerungen
Schenkungen oder Erbschaften
Kauf- und Verkaufsabsichten 

Folgende bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Rechte und Belastungen werden bewertet:

Wohnimmobilien:

Gewerbeimmobilien:

 Belastungen & Rechte

Ein- und Zweifamilienhäuser 
Doppel- & Reihenhäuser 
Eigentumswohnungen 
Mehrfamilienhäuser 
Wohn- & Geschäftshäuser 
Ferienhäuser & -wohnungen Pflegeapartments 

kleine Bürogebäude 
Handelsflächen
Dienstleistungsflächen 
Produktionsflächen Werkstätte 

Sanierungsgebiete 
Wohnrecht & Wohnungsrecht 
Nießbrauch 
Erbbaurecht  
Leitungsrecht
Wegerecht
Baulasten 

Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 

Ein Verkehrswertgutachten bewertet den Marktwert einer Immobilie umfassend durch: 
Immobilienanalyse: Prüfung von Bausubstanz, Altlasten, Baulasten und rechtlichen Belastungen wie Erbbaurecht oder Nießbrauch. Besichtigung der Immobilie durch ein seriösen und kompetenten Sachverständigen. (keine Hilfskräfte oder externe Dienstleister)
Marktkenntnis: Nutzung von Gutachterdaten und umfassendes Wissen über den lokalen Immobilienmarkt.
Methodensicherheit: Anwendung von Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV und korrekte Anpassung an Marktanpassungsfaktoren. 

Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten 

Für ein fundiertes Verkehrswertgutachten benötigen Sie:

Allgemein: Grundbuchauszug, Bauunterlagen (z. B. Baubeschreibung, -genehmigung, -zeichnungen), Flächenberechnungen, Energieausweis, Lageplan, Angaben zu Schäden und Modernisierungen der letzten 20 Jahre.
Renditeimmobilien: Mietverträge, Teilungserklärung, Beschlusssammlung der letzten drei Eigentümerversammlungen, Angaben zu Rücklagen und Hausgeld.
Optional: Notarielle Urkunden über Nießbrauch oder Erbbaurechte.
Tipp: Fehlende Dokumente können bei Behörden angefordert werden. Dies wird bei Bedarf durch den Sachverständigen übernommen – Auslagen werden separat berechne

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten bietet eine verlässliche und objektive Grundlage für finanzielle, rechtliche und steuerliche Entscheidungen im Immobilienbereich. Ob für private Eigentümer, Investoren oder Behörden – eine fundierte Wertermittlung schafft Transparenz und Sicherheit.
Besonders in komplexen Fällen, wie Erbschaften, Scheidungen oder steuerlichen Bewertungsverfahren, ist die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 entscheidend. Nur so wird gewährleistet, dass das Gutachten rechtlich anerkannt und fachlich fundiert ist.

Mit einer professionellen Bewertung lassen sich fundierte Entscheidungen treffen, Vermögenswerte sichern und wirtschaftliche Chancen optimal nutzen.

Honorare für Verkehrswertgutachten

Die Honorarrichtlinie des Bundesverbands für Sachverständige (BVS) legt unverbindliche Empfehlungen für die Honorare in der Immobilienbewertung fest, die sich je nach Aufwand und Komplexität der Bewertung unterscheiden. Göbel Immobilien und Sachverständigenbüro lehnt sich an diesen Empfehlungen an, um Transparenz zu ermöglichen.

 Verkehrswertgutachten
gesetzeskonformes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

 ab 2.030,00 Euro zzgl. MwSt.

·       Objektaufnahme bei eine Ortstermin
·       Persönliche Beratung & Betreuung
·       Wertermittlung nach normierten Verfahren 
·       Modellkonforme Wertermittlung nach §194 BauGB & ImmoWertV 
·       Umfangreiche Erläuterungen zur Wertermittlung 
·       gebundenes Gutachten in doppelter Ausführung

Honorartabelle
für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum und Rechte an Grundstücken

Basishonorare zzgl. MwSt.
·       Bis    125.000 € : ab 2.030,00 €
·       Bis    250.000 € : ab 2.280,00 €
·       Bis    500.000 € : ab 2.630,00 €
·       Bis    750.000 € : ab 2.980,00 €
·       Bis 1.000.000 € : ab 3.330,00 €
·       Bis 1.500.000 € : ab 3.680,00 €
·       Bis 1.750.000 € : ab 4.030,00 €
·       Bis 2.000.000 € : ab 4.380,00 €
·       Bis 2.500.000 € : ab 4.730,00 €
·       Bis 3.000.000 € : ab 5.080,00 €
·       Bis 4.000.000 € : ab 6.130,00 €
·       Bis 5.000.000 € : ab 7.180,00 €
·       Ab 5.000.000 € : nach Vereinbarung

Zuschläge zzgl. MwSt.
·       Mehrere Stichtage  pro Wertermittlungs- bzw. Qualitätsstichtag
+ 20%  bis + 40%
·       Wesentlich zurückliegende Stichtage : + 20% bis + 40%
·       Erbbaurecht:        + 20% bis 40%
·       Wegerecht:          + 10% bis 30%
·       Leitungsrecht:      + 10% bis 30%
·       Wohnungsrecht:  + 20% bis 40%
·       Nießbrauchrecht: + 20% bis 40%
·       Überbaurecht:      + 20% bis 40%
·       Baulasten, Denkmalschutz, Gemeindebedarf:  +20 bis +40%

 

Zusätzliche Kosten können durch aufwandserhöhende Faktoren entstehen, wie etwa mehrere Teilbaukörper, unterschiedliche bauliche Anlagen, die Beschaffung relevanter Unterlagen, das Erstellen von Plänen und Flächenberechnungen sowie besondere Schwierigkeiten bei Ortsterminen. +10% bis +50%

Anfahrtspauschale nach Vereinbarung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer  von derzeit 19 %.

Empfehlung:

Vereinbaren Sie einen Festpreis, um volle Kostentransparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. So wird garantiert, dass auch bei unvorhergesehenem Mehraufwand keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Vertrauen Sie auf diese Expertisen, die mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen erstellt werden. Ihre sensiblen Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Verlassen Sie sich auf diskrete und professionelle Arbeit, hierist die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 entscheidend. Nur so wird gewährleistet, dass das Gutachten rechtlich anerkannt und fachlich fundiert ist.